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Hartz4 Kürzungen sind Grundgesetzwidrig

„Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat entschieden, dass die Regelungen zu den Grundleistungen in Form der Geldleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz mit dem Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG unvereinbar sind.“
— (BVerfG [1]), 18.07.2012

„Künftig sollen sie in etwa auf dem Niveau von Sozialhilfe und Hartz IV liegen.“
— (Sueddeutsche [2]), 18.07.2012

„Die Bundesagentur für Arbeit hat innerhalb eines Jahres mehr als einer Millionen Hartz-IV-Empfängern die Leistungen gekürzt.“
— (Taz [3]), 20.11.2012

Dem ist nichts hinzuzufügen, außer:

» Artikel 20, GG - Ist es wieder soweit? [4] «

Und bevor jetzt das moralisierende Faulheitsargument rausgeholt wird:

„Langzeitarbeitslose sind weder faul noch unzuverlässig. Eine neue Studie zeigt, dass Arbeitgeber mit ehemaligen Hartz-IV-Empfängern sehr zufrieden sind.“
— (Taz [5]), 12.11.2012

Werke von Arne Babenhauserheide. Lizensiert, wo nichts anderes steht, unter der GPLv3 or later und weiteren freien Lizenzen.

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Links:
[1] http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg12-056
[2] http://www.sueddeutsche.de/politik/bundesverfassungsgericht-asylbewerber-haben-anspruch-auf-mehr-geld-vom-staat-1.1415343
[3] http://www.taz.de/!105851/
[4] http://www.zwillingsstern.de/licht/politik/artikel-20-gg-ist-es-wieder-soweit
[5] http://www.taz.de/!105377/